Infografik_Berechnung_Pflegegrade

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Broschüre „Ratgeber Pflege“

Bezog sich Pflegebedürftigkeit bislang vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen, werden nun auch geistige und psychische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt.

Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung die Selbstständigkeit eines Menschen in den Bereichen betrachtet, die für die Bewältigung des täglichen Lebens wesentlich sind. Diese Bereiche  sind:

1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Probleme
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Zusätzlich werden die Bereiche „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ mit betrachtet, die aber für die Ermittlung eines möglichen Pflegegrades nicht berücksichtigt werden.