In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Pro Kalenderjahr steht hierfür von Pflegegrad 2 – 5 ein Budget i.H. von 1.612 € für eine Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise, z. B. durch die Seniorenassistenz, in Anspruch genommen werden. Zudem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege zusätzlich abgerufen werden.
Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson mind. 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Das Pflegegeld wird während dieser 6 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.