Seit dem 1. Januar 2017 gelten die fünf neuen Pflegegrade. Sie haben die bisherigen drei Pflegestufen ersetzt.
Durch das neue Recht erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Wer bereits nach altem Recht begutachtet und eingestuft war, ist zum 1. Januar 2017 automatisch
auf seinen neuen Pflegegrad übergeleitet worden. Mit dem neuen Pflegegrad 1 erhalten bis zu 500.000 Menschen erstmals Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Eine ausführliche Broschüre über die Pflegestärkungsgesetze und „Alle Leistungen zum Nachschlagen erhalten Sie hier: Das Pflegestärkungsgesetz_ Alle Leistungen seit 2017 im Überblick