Bei rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen, können weder der Ehepartner oder die Kinder Sie, ohne entsprechende Vollmacht, gesetzlich vertreten. Ihre Vorsorgevollmacht muss keine Formvorschrift erfüllen, eine handschriftlich verfasste Vollmacht wird aber aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft empfohlen. Es gibt auch gute Vordruckmuster, die eigenhändige Unterschrift  mit Angabe von Ort und Datum dürfen hier nicht fehlen. Als erste Information empfehle ich Ihnen die Broschüre „Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Sie hier herunterladen können. Betreuungsrecht