Diese sogenannte „Verhinderungspflege“ kann z.B. auch über eine Seniorenassistentin in der Betreuung übernommen werden. Seit 2017 können hier von Pflegegrad 2 – 5 pro Kalenderjahr 1.612 € für eine notwendige Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden.  Zudem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege zusätzlich abgerufen werden.