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Die Aufsatzfortbildung „Seniorenassistenz “ hat begonnen und ich bin die nächsten Tage im schönen Kempen. Inhaltlich geht es in weiteren 40 Unterrichtsstunden um rechtliche Fragen, Wohnkonzepte für Demenzkranke, das Pflegestärkungsgesetz, sowie um das Anerkennungsverfahren, welches dann mein nächster Schritt ist.
Für die Anerkennung meiner „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ werde ich in Kürze einen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft abschließen. Da ich keine Pflegedienstleistungen erbringe und auch keine dementsprechende Ausbildung habe, wird mich diese Fachkraft zukünftig bei Bedarf fachlich anleiten, beraten und unterstützen. Diese Kooperation ist u.a. auch Bestandteil für die Antragstellung der Anerkennung beim Land NRW. Sobald ich die Anerkennung nach § 45c Absatz 6 4 SGB XI erreicht habe, kann ich meine Dienstleistungen ab Pflegegrad I direkt mit der Pflegekasse abrechnen und meinen Kunden somit einen weiteren Mehrwert bieten.